A1-Bescheinigung • Jobportal Regensburg SIMPLA-Jobs

A1-Bescheinigung

A1-Bescheinigung

Was ist eine A1-Bescheinigung ?

Ein Arbeitnehmer aus Deutschland geht vorübergehend ins europäische Ausland – arbeitet dort – oder für eine Fortbildung, ein Meeting oder eine Messe – sind dort theoretisch Soziaversicherungsbeiträge fällig. Weil der Arbeitnehmer jedoch zuhause im Heimatland versichert ist – wäre eine Doppelbelastung unfair.

Dafür gibts die A1-Bescheinigung. Bei Kontrollen beweist diese A1-Bescheinigung das der Arbeitnehmer zuhause Beiträge entrichtet.

In welchen Ländern Sie den A1-Nachweis brauchen, haben wir für Sie alphabetisch sortiert:

  • Belgien, Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland, Frankreich
  • Griechenland
  • Irland, Island, Italien
  • Kroatien
  • Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande, Norwegen
  • Österreich
  • Polen, Portugal
  • Rumänien
  • Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vereinigtes Königreich (Großbritannien nur bis 31. Oktober 2019)
  • Zypern