Was ist eine A1-Bescheinigung ?
Ein Arbeitnehmer aus Deutschland geht vorübergehend ins europäische Ausland – arbeitet dort – oder für eine Fortbildung, ein Meeting oder eine Messe – sind dort theoretisch Soziaversicherungsbeiträge fällig. Weil der Arbeitnehmer jedoch zuhause im Heimatland versichert ist – wäre eine Doppelbelastung unfair.
Dafür gibts die A1-Bescheinigung. Bei Kontrollen beweist diese A1-Bescheinigung das der Arbeitnehmer zuhause Beiträge entrichtet.
In welchen Ländern Sie den A1-Nachweis brauchen, haben wir für Sie alphabetisch sortiert:
- Belgien, Bulgarien
- Dänemark
- Estland
- Finnland, Frankreich
- Griechenland
- Irland, Island, Italien
- Kroatien
- Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg
- Malta
- Niederlande, Norwegen
- Österreich
- Polen, Portugal
- Rumänien
- Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Vereinigtes Königreich (Großbritannien nur bis 31. Oktober 2019)
- Zypern